Vorsicht Datenschutz – was bei privater Videoüberwachung wichtig ist

Vorsicht Datenschutz - was bei privater Videoüberwachung wichtig ist

In der heutigen sind private Videokameras allgegenwärtig. Neben der Kamera im Smartphone und einer Dashcam im Auto, ist auch eine Kamera an der Hauswand heute keine Seltenheit mehr, da sie für mehr Sicherheit im Alltag sorgen. Was viele aber nicht wissen: Der Einsatz der beliebten Kameras kollidiert oftmals mit dem Datenschutz. Wie lassen sich und zum Teil sehr hohe Bußgelder vermeiden?

Wenn die Kamera die Rechte verletzt

Die modernen Kameras von heute sind oftmals so klein, dass sie beliebig in viele Geräte eingebaut werden können, ohne dass man sie sieht. Dabei liefern diese Kameras aber immer hochauflösende Bilder. Auf diesen Bildern können Personen selbst dann noch gut erkannt werden, wenn sie weit entfernt sind. Fall jedoch völlig Unbeteiligte ohne ihr Wissen in das Blickfeld einer solchen Kamera kommen, kann dies unter Umständen ihre persönlichen Rechte verletzen.

Dabei geht es zum einen um das Persönlichkeitsrecht und um die Kontrolle über das eigene Bild. Zum anderen handelt es sich bei jedem Bild von einem Menschen um die Erhebung von personenbezogenen Daten, und zwar im datenschutzrechtlichen Sinn. Auf dem Bild kann nämlich eine Person anhand von bestimmten Merkmalen identifiziert werden.

Die Kamera gegen das Gesetz

Geht es um die „Videoüberwachung“, dann wird dieser Begriff bei den europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden sehr weit gefasst. In einer sogenannten „Orientierungshilfe“ hat sich die Datenschutzkonferenz, kurz DSK, ein Gremium der deutschen Behörden, dazu geäußert. So liegt eine Videoüberwachung immer dann vor, wenn mit der Hilfe von optisch elektronischen Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Mit diesem Begriff sind aber nicht nur die handelsüblichen Kameras zur Überwachung gemeint, sondern auch alle Geräte, die für eine langfristige Beobachtung eingesetzt werden. Die Aufsichtsbehörden haben einen Tätigkeitsbericht verfasst, aus dem hervorgeht, dass es in keinem anderen Bereich so viele Beschwerden von Privatpersonen gibt, wie zur Videoüberwachung in öffentlichen Räumen und Gebäuden. Europaweit wurden auch in keinem anderen Bereich seit der Einführung der Datenschutzverordnung so viele Bußgelder verhängt. Dabei gibt es im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überhaupt keine explizite Regelung beim Thema Videoüberwachung. In der Mehrzahl der Fälle wird daher zu einer potenziellen Rechtsgrundlage gegriffen, die sich auf ein „berechtigtes Interesse“ beruft.

Ist das Interesse immer berechtigt?

Um Videos oder Bilder zu machen, muss in jedem Fall das berechtigte Interesse des Betreibers der Kamera vorliegen. Er kann beispielsweise den Wunsch haben, sein eigenes Grundstück zu überwachen oder den Diebstahl seines teuren Autos zu verhindern. Dies kann jedoch genauso das Aufzeichnen von Szenen sein, die sich auf der Straße ereignen, wie etwa Unfälle. Möglich ist es zudem, so einen Sichtkontakt zu einer Person zu haben, die gerade an der Tür des Hauses klingelt. Der Einsatz der Kamera muss allerdings erforderlich sein, um einen beabsichtigten Zweck zu erreichen. Zudem darf es keine andere zumutbare Maßnahme geben, die weniger stark in die Rechte einer betroffenen Person eingreift.

Im Interesse des Supermarkts kann es sein, durch die Videoüberwachung zu verhindern, dass auf dem Parkplatz in der geparkt wird. Dies ist jedoch nicht mehr erforderlich, wenn eine Schranke an der Zufahrt zum Parkplatz angebracht wurde. Diese Schranke greift nicht in die Rechte von Personen ein. Ein berechtigtes Interesse reicht also allein nicht aus, um eine Kamera anzubringen. Wichtig ist es, dabei immer die Interessen oder die Grundrechte sowie die Grundfreiheiten einer Person zu wahren.

Wie können Interessenskonflikte gelöst werden?

In der Mehrzahl aller Fälle wird die Abwägung leider nicht immer so eindeutig ausfallen. Die Interessen eines Unternehmens stehen beispielsweise über denen der Mitarbeiter. Das Unternehmen lässt etwa den Eingang überwachen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Diebstählen gekommen ist. Auf diese Weise werden aber auch die Mitarbeiter gefilmt. In einem solchen Fall ist es immer von Interesse, wie die Überwachung genau gestaltet ist. Der Aufnahmewinkel spielt eine Rolle, ebenso wie der gesamte Aufnahmebereich, den die Kamera erfassen kann. Falls die Kamera nicht nur Livebilder liefert, sondern das Gefilmte oder die Bilder noch speichert, dann spielen die Zugriffsbeschränkungen auf das jeweilige Material eine wichtige Rolle. Aus rechtlicher Sicht relevant ist außerdem, ob der Betroffene eine Überwachung erwarten konnte oder nicht.

Diese Aspekte haben an Orten wie Tankstellen, Kaufhäusern oder Banken und im öffentlichen Nahverkehr in der Vergangenheit vor den Gerichten eine Rolle gespielt. Die Interessen der sogenannten Schutzwürdigen sind dabei an Orten wie Schwimmbädern, dem Innenbereich von Restaurants oder Hotels, an Schulen, Sitzecken in Bäckereien und vor allem an Sanitäranlagen wie Toiletten immer geschützt.

Wie teuer sind Verstöße?

Für denjenigen, der an seinem eine Videokamera anbringt und sich dabei nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, kann es sehr teuer werden. Diese Erfahrung musste auch ein bekannter Computerhändler machen. Das Unternehmen hatte über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seine Mitarbeiter per Video überwacht, und zwar ohne rechtliche Grundlage. Überwacht wurden die Angestellten an ihren Arbeitsplätzen, im Lager und in den Verkaufsräumen, aber auch in den Aufenthaltsbereichen, die in den Pausen genutzt werden. Das Unternehmen hat aber nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Kunden überwachen lassen, und zwar durch Kameras, die auf die Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum ausgerichtet waren.

Das Unternehmen argumentierte, es sei das der Videoüberwachung gewesen, Straftaten zu verhindern oder sie aufzuklären. Zudem wollte man den Warenfluss in den Lagern jederzeit nachverfolgen können. Diese Argumente konnten die für den Datenschutz zuständig Behörde jedoch nicht überzeugen und in der Folge droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro.

Was ist zu beachten?

Alle, die ihr Haus, ihr Grundstück oder nur ihr Auto, was vor dem Haus steht, mittels Videokamera überwachen wollen, müssen einige rechtliche Regeln beachten. So ist wichtig, dass ein Informationsschild am Haus angebracht wird. Darauf muss eine Kamera zu sehen sein, die darauf hinweist, dass eine Überwachung stattfindet. Zusätzlich ist es notwendig, dass der Verantwortliche seine Identität und seine Kontaktdaten angibt. Handelt es sich um ein Unternehmen, dann muss zudem der zuständige Datenschutzbeauftragte genannt werden. Die Betroffenen müssen außerdem über den Zweck und über die Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung aufgeklärt werden. Falls das Material gespeichert wird, dann muss es dazu ebenfalls einen entsprechenden Hinweis geben. Alle diese Informationen müssen auf einem möglichst großen Schild stehen, was für jeden gut sichtbar am Haus befestigt ist.

Bild: @ depositphotos.com / Wirestock

Tommy Weber
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